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Adresse

Am Eichenwald 13
09356 St. Egidien, GERMANY

AGB

Geltung
Für alle vertraglichen- und sonstigen rechtlichen Be-ziehungen der hestomed GmbH, Am Eichenwald 13, D-09356 St. Egidien gelten ab dem 01. Februar 2020 die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Die vorliegenden AGB ersetzen alle bisherigen Fassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende AGB unserer Vertragspartner entfalten uns gegenüber nur dann Wirkung, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Individualvertragliche Regelungen genießen stets Vorrang vor etwaigen Festlegungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der betreffenden individuellen Vereinbarung entgegen stehen.

Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden zu mit uns geschlossenen Verträgen bedürfen für ihre Wirksamkeit in jedem Falle der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dieses Schriftformerfordernis gilt ausdrücklich auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.

Durch seine Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich seine Zahlungsfähigkeit.

Zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche können wir auch noch nach Vertragsschluss Vorauszahlungen in an-gemessener Höhe oder aber die Bestellung von Sicherheiten verlangen.

Wird eine hiernach geforderte Sicherheitsleistung nicht erbracht und auch eine Vorauszahlung nicht geleistet sind wir berechtigt von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Ergänzende Vertragsunterlagen wie Abbildungen, Pläne, Zeichnungen, Muster sowie sonstige ergänzende Angaben sind für die technische Ausführung nicht verbindlich. Konstruktive Änderungen die den Gebrauchs-wert der Ware nicht beeinträchtigen, können durch uns ohne Rücksprache mit den Kunden vorgenommen werden.

Kosten die deshalb entstehen, weil der Kunde nach Vertragsschluss seine Bestellung hinsichtlich der Eigenschaften der zu liefernden Ware abändert trägt der Kunde.

Für Schäden die durch ungenaue oder unvollständige Angaben des Kunden bei der Bestellung entstehen haften wir nicht.

An allen zur Anbahnung eines Vertragsschlusses durch uns zur Verfügung gestellten Unterlagen bleibt unser Eigentum vorbehalten. Die Urheberrechte liegen und verbleiben insoweit bei uns. Die Unterlagen oder Kopien hiervon dürfen zum Schutz unserer Geschäftsgeheimnisse Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden, ohne dass wir vorher unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung hierzu erklärt haben. Die Unterlagen sind auf Verlangen an uns zurückzusenden.

Eine Nachahmung unserer geschützten Produkte und Dienstleistungen ist verboten.

Lieferung

  1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder un-verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.

    Sie beginnen mit der Absendung der Auftragsbestäti-gung, jedoch nicht vor Beibringung etwaig vom Kunden zu beschaffender Genehmigungen, Freigaben und sonstiger Unterlagen, die für die Abwicklung des Auf-trages benötigt werden.
  2. Sofern nicht ausnahmsweise ausdrücklich anders vereinbart sind durch uns getätigte Angaben zu einer Lieferzeit oder Lieferfrist nicht verbindlich.

    Der Kunde kann uns zwei Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins auffordern zu liefern.

    Mit dem Zugang dieser Aufforderung kommen wir in Verzug.

    Hat der Kunde deshalb Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei uns anzulastender leichter Fahrlässigkeit auf höchstens fünf Prozent des vereinbarten Kaufpreises.
  3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurück-treten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach Ablauf der betreffenden Frist nach Ziffer 2. Satz 2 dieses Abschnitts eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen und gleichzeitig androhen, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung geltend machen zu wollen (Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung).

    Hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises.

    Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

    Wird -während wir uns in Verzug befinden- die Lieferung durch Zufall unmöglich so haften wir nur im Rahmen der vorstehend vereinbarten Haftungsbeschränkungen.

    Wir haften in diesem Falle dann nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
  4. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich sodann nach Ziffer 2 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
  5. Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern zum verein-barten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die in diesem Abschnitt genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Störungen. Führen entsprechende Störungen zu einer Lieferverzögerung von mehr als vier Monaten kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
  6. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
  7. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Eine Leistungsstörung einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht vom Vertrag im Ganzen zurückzutreten.

Gefahrübergang/Abnahme
Die Gefahr einer auch zufälligen Verschlechterung der Kauf-/Mietsache geht in allen Fällen mit dem Verlassen unseres Werkes auch dann auf den Kunden über, wenn wir zusätzliche Leistungen für Lieferung und/oder Aufstellung der Ware übernommen haben.

Auslandssendungen werden auf Kosten des Kunden versichert; Inlandssendungen versichern wir nur dann wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht und er die Kosten hierfür trägt.

Ware die der Kunde bei uns abzuholen hat wird ab dem Zeitpunkt der Bereitstellungsmitteilung auf Gefahr des Kunden für diesen aufbewahrt.

Im Falle eines länger als einen Monat andauernden Annahmeverzuges hat der Kunde pro Monat Lager-kosten in Höhe von 1% der Auftragssumme ohne Abzüge als Nettolagerkosten zu tragen, sofern er nicht nachweist, dass uns tatsächlich geringere Lagerkosten entstanden sind. Weisen wir nach, dass tatsächlich höhere Lagerkosten entstanden sind können wir statt-dessen auch diese ersetzt verlangen.

Unbeschadet hiervon können wir im Falle der auch noch nach einem Monat ab Bereitstellungsanzeige noch nicht erfolgten Abnahme von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Verlangen wir deshalb wegen Rücktritts vom Kaufvertrag Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen wenn wir entweder einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden im konkreten Falle nach-weist.

Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen
Durch uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung einschließlich aller Nebenforderungen -und soweit unser Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein juristisches Sonder-vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung- unser Eigentum.

Trotz des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde berechtigt die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsvorganges unter Aufrechterhaltung unseres Eigentumsvorbehaltes zu veräußern oder einen Vertrag über entgeltliche Gebrauchsüberlassung abzuschließen. Er hat uns in diesem Falle über die Überlassung der Ware an einen Dritten zu informieren.

Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung und Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet.

Die aus der Weiterveräußerung/ entgeltlichen Überlassung resultierenden Forderungen des Kunden werden zur Sicherung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung -auch ohne ausdrückliche Vereinbarung hierzu im Einzelfall- an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.

Der Kunde darf die an uns abgetretene Forderung ein-ziehen sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet oder wir die erteilte Einziehungsermächtigung wider-rufen haben. Bei Bezahlung durch den Empfänger der Lieferung tritt der Erlös an die Stelle der Ware. Im Falle der Zahlungseinstellung des Dritten steht uns ein Aussonderungsrecht zu.

Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, können wir vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der von uns gelieferten Ware verlangen. Der Kunde hat uns in diesem Fall Zugang zur Ware zu gestatten.

Über eine Pfändung uns gehörender Sachen oder an uns abgetretener Forderungen sowie sonstiger Zugriffe Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

Dies gilt auch für durch uns überlassene Kommissionsware. Zusätzlich ist die Kommissionsware auf Kosten des Kunden gegen alle Gefahren zu versichern und so zu lagern, dass keine Gebrauchs- oder Wertminderung ein-tritt. Die durch unsachgemäßes Lagern entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.

Gewährleistung bei Kaufverträgen

  1. Soweit es sich bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt erfolgt der Verkauf gebrauchter Gegenstände unter dem Ausschluss jeglicher Mängelansprüche.
  1. Soweit es sich bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt beträgt die Gewährleistungsfrist bei Verkauf neuer Sachen 1 Jahr.
  2. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt soweit wir für diese auf Grund Gesetzes zwingend haften oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
  3. Ansprüche bei Mängeln hat der Käufer beim Verkäufer unverzüglich geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
  4. Erweist sich die Kaufsache als mangelhaft so ist der Nacherfüllungsanspruch zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebaute oder ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  5. bei Gebrauchsüberlassungs- und Wartungsverträgen
    gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen soweit nicht individualvertraglich eine abweichende Regelung getroffen wurde.
  6. Die Regelungen dieses Abschnittes gelten nicht für An-sprüche auf Schadenersatz; für die Ansprüche gilt der Abschnitt Haftung.

Reklamationen
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen.

Beanstandungen aller Art (Sachmängel, Falschlieferung, Fehlmengen etc.) hat uns der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen; anderenfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn der gegenständliche Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.

Die Ware ist vom Kunden auch dann entgegen zu nehmen, wenn sie zumutbare Abweichungen aufweist, die die Benutzung nicht beeinträchtigen.

Äußerlich erkennbare Schäden oder einen Verlust der Ware können wir nur dann anerkennen, wenn der Kunde vor Abnahme der Ware vom Beförderer den Schaden ordnungsgemäß erfasst und dokumentiert. Soweit wir die Bearbeitung von Transportschäden übernehmen, hat der Kunde die Fracht- und Versandpapiere umgehend mit einem Schadenvermerk und einer Abtretungserklärung an uns zu übermitteln.

Rechte Dritter, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist setzen wir voraus, dass durch uns veräußerte oder überlassene Produkte ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz kommen werden.

Wir sagen zu, dass unsere Produkte die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Vorgaben erfüllen und in der Bundesrepublik Deutschland nicht gegen Rechte Dritter - bspw. Marken- oder Patentrechte - verstoßen.

Ein Weiterverkauf von uns erworbener Ware ins Ausland ist mit uns abzustimmen um sicherzustellen, dass auch im beabsichtigten Einsatzland die gesetzlichen Vorschriften und Rechte Dritter beachtet werden.

Unterbleibt diese Abstimmung vor einer Veräußerung, einer Überlassung oder dem Einsatz der Produkte im Ausland und werden wir dann deshalb wegen etwaiger Verstöße gegen Vorschriften oder wegen einer Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so ist der Käufer verpflichtet uns von sämtlichen hieraus entstehenden Ansprüchen, Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, Strafzahlungen, Bußen und sonstigen Kosten freizustellen.

Für den Fall, dass der Käufer unsere Produkte weiter verkauft oder Dritten weiter überlässt verpflichtet er sich seine sich aus diesem Abschnitt ergebenden Verpflichtungen auch seinem Vertragspartner vertraglich aufzuerlegen und uns hierüber auf Anforderung den Nachweis zu führen. Unterbleibt diese Weiterverpflichtung des Dritten haftet uns der Käufer so, als hätte er selbst unsere Produkte ohne vorherige Abstimmung ins Ausland weiterveräußert, überlassen oder diese dort eingesetzt.

Haftung

  1. Haben wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir nur beschränkt wie folgt:

    Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertrags-wesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kunde uns nach dem Zweck des Vertrages gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des mit uns geschlossenen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

    Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

    Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen ist eine Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur für etwaig damit verbundene Nach-teile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch den Versicherer.
  2. Unabhängig von unserem Verschulden bleibt unsere etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffenheitsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  3. Unsere Haftung wegen Lieferverzuges ist im Abschnitt Lieferung abschließend geregelt.
  4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebs-angehörigen für von ihnen leicht fahrlässig verursachte Schäden.
  5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Preise und Zahlungsfristen
Alle unsere Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und Montage, sofern nicht in den Lieferkonditionen abweichende Regelungen getroffen wurden.

Alle unsere Preise verstehen sich stets netto Kasse.

Sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde wird je Auftrag –zusätzlich zum Waren-wert- eine Auftrags- und Logistikpauschale von EUR 7,90 netto berechnet.

Bei einem Auftragswert von weniger als EUR 40,00 netto wird zusätzlich ein Mindermengenzuschlag von EUR 8,00 erhoben.

Unsere Preise gründen auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebenden Materialpreisen, Löhnen und sonstigen Kosten.

Ändern sich während der Vertragslaufzeit eines Dauerschuldverhältnisses oder eines Dauerlieferungsvertrages einer oder mehrere dieser Parameter wesentlich, so sind wir zur Anpassung unseres Kaufpreisanspruchs, der Nutzungsüberlassungsentschädigung oder unseres Vergütungsanspruchs nach billigem Ermessen berechtigt, § 315 BGB.

Bei Aufträgen deren Laufzeit vom Tag der Auftragserteilung an sechs Monate überschreitet ist, vorbehaltlich einer abweichenden individualvertraglichen Regelung mindestens 1/3 der vereinbarten Vergütung/Kaufpreis-summe bei Bestellung, weitere 1/3 bei Lieferbereitschaft und die Schlusszahlung von 1/3 nach erfolgter Lieferung zu bezahlen.

Aufrechnungsverbot/Zurückbehaltungsrechte
Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären soweit seine Ansprüche unbestritten sind oder gerichtlich rechtskräftig fest-gestellt wurden.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde uns gegenüber nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.

Besondere Regelungen für Gebrauchsüberlassungs-, Dauerlieferungs- und Wartungsverträge
Soweit einer der vorbezeichneten Verträge aus wichtigem Grund gekündigt werden kann liegt ein wichtiger Grund für beide Parteien insbesondere vor, wenn

a) über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenz-, Vergleichs- oder Liquidationsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, oder

b) die andere Partei die ihr obliegenden Fristen trotz Abmahnung in erheblichem Maße verletzt hat.

Ein den Kunden zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigender wichtiger Grund liegt darüber hinaus dann vor, wenn er seinen Auftrag zur Erbringung rettungsdienstlicher Aufgaben verliert, gleich aus welchem Grund.

Wir sind zur außerordentlichen Kündigung eines der bezeichneten Verträge ohne Einhaltung einer Frist auch dann berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Fälligkeit auch nach erfolgter Nachfristsetzung von zwei Wochen nicht nachkommt.

Eigenschaften nach dem MPDG und der MPBetreibV
Soweit wir Inspektions-,Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeiten an Geräten des Kunden oder überlassenen Gerätschaften und Medizinprodukten übernehmen, entbindet dies den Kunden ausdrücklich nicht von seinen Pflichten und seiner Haftung nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und dem MPDG. Wir treten ausdrücklich nicht in die Rechtsstellung des Kunden als Betreiber ein und übernehmen auch nicht dessen sich hieraus ergebende Haftung.

Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu öffentlich rechtlichen Sondervermögen -einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen- ist ausschließlicher Gerichtsstand Chemnitz.
  2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Anwendbares Recht
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss inter-nationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kauf-rechts, Anwendung.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geschlossener Individualverträge unwirksam sein so berührt dies die Wirksamkeit des Bedingungs- oder Vertragswerkes im Ganzen nicht.

Die unwirksam getroffene Vereinbarung soll sodann durch die gesetzlich zulässige Regelung ersetzt werden, die dem in der unwirksamen Klausel zu Tage tretenden Willen der Parteien rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

St. Egidien, den 02.02.2023

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